Redebeitrag LA DI Achhorner zur Tiroler Bauordnung:

Regierungsvorlage Gesetzesänderung Tiroler Bauordnung 2022 (133/2026)

Die EU-Gebäuderichtline verpflichtet Eigentümer zur Dekarbonisierung von Immobilien. Neubauten der öff. Hand müssen ab 2028 und private Bauten ab 2030 Nullemissionsgebäude sein.

Es geht um zusätzliche Fahrradabstellplätze, Elektromobilität und Solarpflicht. Auch für Altbauten steigen die bautechnischen und energetischen Ansprüche (Nachrüstpflichten).

Im Zuge dessen wird die Tiroler Bauordnung dahingehend angepasst. Nur leider wird dadurch die Verwaltung aufgebläht und die Kosten fürs Bauen werden steigen.

So entfernen wir uns immer weiter vom politischen Willen des „leistbaren“ Wohnens.