„Im Bereich von Kurzzeitvermietungen, Plattformen wie Airbnb, herrscht immer noch die totale Anarchie. Es gibt Fälle, wo ein deutscher Student in Innsbruck 7 Wohnungen als WG anmietet und sie dann über Airbnb weiter vermietet, dadurch kommt er auf ein monatliches Einkommen von über 5.000 Euro“, hält Bauten- und Wohnbausprecherin im Tiroler Landtag LAbg. DI Evelyn Achhorner in einer Aussendung fest.

Es werde nichts versteuert, es gibt keine Tourismusabgaben oder gewerberechtlichen Auflagen, geschweige denn hygienische Kontrollen. Zuversichtlich zeigt sich DI Achhorner nun aber, da noch im Sommer dieses Jahres im Parlament das Abgabenänderungsgesetz 2020 beschlossen wurde. „Nun gibt es ab 1. Jänner 2020 auch eine Meldepflicht für Vermittlungsplattformen wie Airbnb, womit nun Abgaben für die Vermietung gezahlt werden müssen“, hält DI Achhorner fest. Die FPÖ-Politikerin verweist darauf, dass durch Vermittlungsplattformen wie Airbnb jahrelang Steuereinahmen und Abgaben verloren gegangen sind. „Nun gelten die gleichen Bedingungen für alle, was sehr  wesentlich ist“, konkretisiert DI Achhorner abschließend.

2019-11-05