„Jetzt hat sich unser Verdacht also bestätigt, dass die Ärztezentrum-Betriebs GmbH keine Befugnis hatte, Teststationen für Antigentests zu betreiben und Tests durchzuführen. Wir sind schon gespannt, was die Antworten auf unsere Anfrage im Landtag dazu ergeben werden. Die Frage ist nämlich, wieviel wurde schon an diese Gesellschaft bezahlt“, erörtert FPÖ-LAbg. DI Evelyn Achhorner in einer Aussendung.
DI Achhorner verweist drauf, dass das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in seiner Information an die Landeshauptleute ganz klar festhält, dass „nach §17 der 4. COVID-19-SchuMaV Testungen, die nicht durch gesetzlich befugte Personen oder nicht entsprechend der berufsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden, nicht als Nachweis einer befugten Stelle im Sinne des §17 der 4. COVID-19-SchuMaV gelten.“ „Sie sind somit ungültig, das hat zufolge, dass das Land sie auch nicht bezahlen muss, bzw. die bereits bezahlten Leistungen zurückfordern muss. Wir fordern darüber eine klare und transparente Abrechnung“, so DI Achhorner abschließend.
29.05.2021