LA DI Evelyn Achhorner: „Das Landestheater gehört nicht dem Landeshauptmann, sondern dem Land und der Stadt Innsbruck. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen dafür aufkommen.“

Freiheitliche Kultursprecherin im Tiroler Landtag kritisiert Blockade seitens LH Mattle bei Auskünften zum operativen Geschäft.

Eine Brüskierung seitens des Kulturreferenten und Landeshauptmannes Anton Mattle ortet die freiheitliche Kultursprecherin und stellvertretende Klubobfrau der FPÖ im Tiroler Landtag, LAbg. DI Evelyn Achhorner, in Bezug auf das operative Geschäft des Tiroler Landestheaters.

„Wir wollten klare Auskünfte über externe Vergaben der Spielstätten, doch Mattle verweigerte die notwendigen Informationen“, stellt Achhorner fest und fügt an: „Das Landestheater gehört nicht dem Landeshauptmann alleine, sondern dem Land und der Stadt Innsbruck. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen dafür aufkommen, und Mattle versteckt die wahren Zahlen und Fakten.“

Achhorner weiter: „Es wäre darum gegangen, die Performance des Theaters zu verbessern. Ebenso wären das Personal, deren Arbeitsumfeld und Arbeitsbedingungen ein Thema gewesen. Doch auch darüber wurde nicht informiert.“ Für die FPÖ-Politikerin ist klar, dass die offiziellen Angaben zur Auslastung der Spielstätten nicht der Realität entsprechen. „Das Große Haus hat nach wie vor schlechte Auslastungszahlen – teilweise lediglich fünfzig Prozent. Trotzdem denkt man nicht daran, einen Quotenbringer wie Enrique Casa Valga mit seiner Tanzcompany für Aufführungen im Großen Haus zu gewinnen“, konkretisiert Achhorner. „Auch die Abonnementszahlen sind in der letzten Saison nicht wirklich gestiegen.“

Für Achhorner ist eines klar: „Ursprünglich wurde die externe Unternehmensberatung unter dem Titel Changemanagement eingeführt. Es gab sogar einen eigenen Changemanager. Mattle hat erklärt, dass es nicht nur eine oberflächliche Mediation brauche, sondern eine tiefgreifende Änderung in der Führungsebene der Kultureinrichtung. Daraus wurde nun aber lediglich eine persönliche Betreuung der beiden Geschäftsführer – auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.“