Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf die schriftliche Anfrage (384/25) betreffend „Rotunde – Quo vadis“ wird wie folgt ausgeführt:
1. Welche konkreten Nutzungskonzepte (z. B. Markthalle, Veranstaltungsort, kultureller Treffpunkt) werden aktuell für die Rotunde diskutiert?
Der jüngste konkrete Fall ist die Nutzung als Alpenvereinsmuseum mit der Studie von 2021/22. In diesem Zusammenhang wurde auch ein vom Nutzungskonzept unabhängiges statisches Ertüchtigungskonzept ausgearbeitet, welches 2023 fertiggestellt wurde.
2. Welche langfristigen Konzepte verfolgt das Land Tirol, um die Rotunde als kulturelles und historisches Erbe nachhaltig zu sichern?
Langfristige Konzepte stehen immer im Zusammenhang mit Nutzungskonzepten. Aktuell gibt es noch kein finales Nutzungskonzept. Die Fachabteilungen des Landes versuchen aber nach bestem Wissen und Gewissen in Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt mit den zur Verfügung stehenden Budgetmitteln den Bestand zu erhalten.
3. Wie sollen die erheblichen Sanierungskosten – die teilweise im zweistelligen Millionenbereich liegen – konkret finanziert werden?
Die Höhe der Sanierungskosten und die Finanzierung stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem finalen Nutzungskonzept, welches derzeit noch nicht vorliegt. Im Anschluss dazu kann auch eine Förderung oder eine Finanzierung mit privaten oder öffentlichen Partnern in Betracht gezogen werden.
4. Werden dafür staatliche Fördermittel, private Investoren oder öffentliche/private Partnerschaften in Betracht gezogen?
Siehe Frage 3.
5. Inwiefern beeinflusst der hohe finanzielle Aufwand die Entscheidung zwischen einer umfassenden Sanierung und einem möglichen Abriss?
Das gegenständliche Gebäude steht aufgrund seiner Einmaligkeit unter Denkmalschutz, und daher stellt sich die Frage eines Abrisses gar nicht.
6. Welche spezifischen baulichen Maßnahmen sind geplant, um kritische Bauschäden wie die mangelnde Tragfähigkeit, fehlerhafte Bodenplatte, Feuchtigkeitsschäden und unzureichende Isolierung zu beheben?
Von Seiten des Landes werden die notwendigen bestandserhaltenden Maßnahmen (Statik und Wassereintritte über das Dach) behoben. Bei diesen Maßnahmen sind aber nur eine Bestandserhaltung und keine Instandsetzung zur Nutzung des Gebäudes inbegriffen. Die Instandsetzung der Statik stellt kein Hindernis für jede weitere Nutzung dar und ist ohnehin notwendig.
7. Wie soll der Denkmalschutz in die geplanten baulichen Eingriffe und Modernisierungen integriert und gewahrt werden?
Da dies stark von der Nutzung abhängt, kann hier keine detaillierte Auskunft gegeben werden. Bei der aktuellsten Nutzungsstudie (Alpenvereinsmuseum) konnte ein sehr guter Konsens mit dem Bundesdenkmalamt gefunden werden, in welchem sogar Gebäudeanbauteile abgebrochen, neue Durchbrüche hergestellt und eine Art „Black Box“ im Inneren des Gebäudes geschaffen werden hätte sollen. Da das Gebäude unter Denkmalschutz steht, ist ohnedies bei jedem Nutzungskonzept die Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt notwendig.
8. Welche modernen Standards – beispielsweise im Bereich Barrierefreiheit und Energieeffizienz – sollen in das Sanierungskonzept einfließen?
Das ist sehr stark abhängig von der künftigen Nutzung des Gebäudes. Sobald das Gebäude aber der Öffentlichkeit zugänglich ist, werden natürlich alle Normen und Richtlinien, welche etwa die Barrierefreiheit oder die Energieeffizienz betreffen, eingehalten. Im Fall einer Eigennutzung wird der Landesstandard zum Einsatz kommen.
9. Welche Motivation stand hinter dem Ansatz, die Rotunde als „Geschenk“ an die Stadt Innsbruck zu übergeben, und wie wirkt sich diese Entscheidung auf die zukünftige Nutzung und Pflege aus?
Diese Frage kann mangels Zuständigkeit nicht beantwortet werden.
10. Welche Bedingungen und Vorbehalte sind bei einer möglichen Übertragung der Rotunde an die Stadt Innsbruck zu berücksichtigen?
Siehe Frage 9.
11. Wie gestaltet sich die Kooperation zwischen dem Land Tirol, der Stadt Innsbruck und externen Experten (z. B. Architekten, Denkmalpfleger, Bauingenieure)?
Die Kooperation hat sich bei allen bisherigen Besprechungen zur Rotunde, bei welcher die Abteilungen Hochbau und Liegenschaftsverwaltung anwesend waren, sehr aktiv, konstruktiv und positiv dargestellt.
12. Welche Rolle spielen die Initiativen und Meinungen politischer Akteure in der Entscheidungsfindung?
Die Initiativen und Meinungen politischer Akteure spielen insofern eine wichtige Rolle, als Nutzungskonzepte gemeinsam mit allen Partnern geprüft und auf ihre Umsetzbarkeit diskutiert werden. Ziel ist es, die Rotunde einer langfristigen und nachhaltigen Nutzung im Sinne der Tirolerinnen und Tiroler zuzuführen.
13. Welcher Zeitplan wird für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen veranschlagt, und welche Meilensteine sind konkret vorgesehen?
Bisher wurde kein konkret belastbarer Zeitplan ausgearbeitet und auch keine weiteren Meilensteine fixiert. Sobald das Budget für die Bestandserhaltung vorliegt, wird jedenfalls eine Umsetzung binnen zwei Jahren als realistisch gesehen.
14. Welche Kriterien sollen ausschlaggebend dafür sein, ob eine umfassende Sanierung oder ein Abriss als sinnvoller angesehen wird?
Das kann seitens der Fachabteilungen nicht beantwortet werden. Da es sich um ein einzigartiges Gebäude handelt, dessen Schirmkonstruktion so kein weiteres Mal zu finden ist, wird ein Abbruch vom Bundesdenkmalamt als sehr kritisch bis unmöglich angesehen.
15. Wie wird die Öffentlichkeit über die weiteren Planungen informiert und in den Entscheidungsprozess eingebunden?
Hinsichtlich weiterer Planungen ist noch keine finale Entscheidung gefallen, wie auch über die dann anstehende Information und mögliche Einbindung der Öffentlichkeit.
16. Welche Kommunikationsstrategien plant das Land Tirol, um den kontroversen Diskussionen und den Bedenken der Bürger angemessen zu begegnen?
Es liegen noch kein finales Nutzungskonzept oder weitere Planungen vor, entsprechend sind keine konkreten Bedenken oder kontroverse Diskussionen bekannt. Auf diese wird im Falle mit einer abgestimmten Kommunikationsstrategie zu reagieren sein.
17. Welche Risiken (z. B. unvorhergesehene Mehrkosten, bauliche Komplikationen) werden im aktuellen Konzept berücksichtigt, und wie sollen diese gemindert werden?
2023 wurde ein vom Nutzungskonzept unabhängiges statisches Ertüchtigungskonzept vorgelegt. Wie auch bei allen anderen Projekten der dafür zuständigen Abteilung Hochbau wird höchstes Augenmerk auf Verhinderung entstehender Mehrkosten gelegt.
18. Welche Alternativszenarien bestehen, und unter welchen Bedingungen könnte eine Revision des ursprünglichen Plans erfolgen?
Die notwendige Bestandserhaltung ist alternativlos. Ein Abbruch wird vom Bundesdenkmalamt derzeit aufgrund der Einmaligkeit des Gebäudes nicht als Option gesehen.