LA DI Evelyn Achhorner: „Aus einem unzureichenden Lärmgutachten wurde eine unzureichende Verordnung gemacht.“ Für die FPÖ-Verkehrssprecherin im Tiroler Landtag ist das Fahrverbot für laute Motorräder im Außerfern ein Beispiel für die oberflächliche Behandlung der Problematik von Lärmemissionen.

„Lärmbelastung, Luftverschmutzung und Stau will niemand in Tirol. Nur die Herangehensweise der schwarz-grünen Landesregierung ist unprofessionell und erzielt selten den gewünschten Effekt“, hält die FPÖ-Verkehrssprecherin im Tiroler Landtag, DI Evelyn Achhorner, in einer Aussendung fest, die darauf verweist, dass „weder bei der Transitlawine noch bei der Lärmreduktion im Land Wesentliches erreicht wurde. So ist das Fahrverbot für laute Motorräder im Außerfern ein Beispiel für die oberflächliche Behandlung des Themas“, stellt DI Achhorner fest.

Die FPÖ-Politikerin erinnert daran, dass eine Studie in Auftrag gegeben wurde, die dann Grundlage, auf äußerst schwachem Datenmaterial, für eine schwache Lärmverordnung wurde. „Im Jahr 2018 wurden an genau zwei Tagen für jeweils zwei Stunden an zehn Messstellen Lärmmessungen vorgenommen. Daraus resultierte eine Lärmverordnung, die Motorräder mit einem Standgeräusch von 95 dB, welche im Gutachten übrigens gar nicht dezidiert vorkommen, verbietet. Jeder weiß, dass man Bikes laut und leise fahren kann, unabhängig von der in der Zulassung eingetragenen dB-Zahl“, führt DI Achhorner aus.

Der Ersteller des Gutachtens sei ein ausgewiesener Fachmann, aber leider ein weisungsgebundener Landesangestellter. „Man hätte diese Studie wohl besser ausgeschrieben und privat vergeben, um dem Hauch politischer Einflussnahme zu entgehen. Es gibt Gemeinden, die das wesentlich professioneller angehen. Die Interpretation dieser Motorradlärmstudie ist also mehr willkürlich als faktenbasiert, und bringt dementsprechend auch nicht den gewünschten Effekt, außer Probleme für die lokale Wirtschaft. Es dürfen weder Tourismusbetriebe darunter leiden, noch die Bevölkerung unter Lärmemissionen“, fasst DI Achhorner die Problematik zusammen, die hinzufügt: „Aus einem unzureichenden Lärmgutachten wurde eine unzureichende Verordnung gemacht.“

16.12.2020